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Montag, 6. Dezember 2021, 08:54

Die Gesellschaft der Germanen

Die Siedlungs- und Gesellschaftsstruktur der verschiedenen Germanenstämme war im Wesentlichen gleich. Die Familie bildete den Kern der germanischen Gesellschaft. Ihr gegenüber waren alle Mitglieder zu voller Loyalität verpflichtet. Das Oberhaupt hatte die Aufgabe, die gesamte Familie zu schützen. Dies umfasste auch die Unfreien, die Knechte und Mägde waren.
Zu einer Sippe zählten alle Blutsverwandten. Zusammen siedelte man in einer Dorfgemeinschaft und kämpfte im Krieg als geschlossener Verband. Kam es zu Streitigkeiten, besaßen die Sippen das Recht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Wurde ein Mitglied einer Sippe angegriffen, stand die ganze Sippe zusammen und verteidigte es.
Alle freien und kampffähigen Männer einer Stammes-Gemeinschaft bildeten zusammen den sogenannten Thing, der als Versammlung des Stammes das Oberhaupt wählte. Ebenso schnell konnte ein Oberhaupt auch wieder abgesetzt werden, wenn es seine Pflichten im Sinne der Gemeinschaft nicht erfüllte.
Das Oberhaupt war eher ein Stammeshäuptling als ein König oder Konsul, wie es bei Römern und Griechen zu dieser Zeit üblich war. Erst als sich Auseinandersetzungen mit den Römern häuften, begannen die Germanen, ihre Oberhäupter als Könige zu bezeichnen.
Während des Thing, der meist im Freien an heiligen Stätten stattfand, galten strikte Regeln. Die Versammlung war den Göttern geweiht, eine Störung beleidigte diese und wurde von den Priestern hart bestraft. Jedes Mitglied des Rates hatte eine Stimme.
Doch es wurde nicht nur über Krieg und Frieden entschieden. In der Vollversammlung wurde auch Gericht gehalten oder über die Aufnahme neuer Mitglieder in den Thing abgestimmt. So konnte ein Unfreier, der im Kampf zu Ruhm und Ehre gekommen war, den Status eines freien Mitgliedes des Thing erlangen.

Weil die Germanen kein einheitliches Volk waren, ist es natürlich auch schwierig, von der germanischen Lebensweise allgemein zu sprechen. Auch haben die germanischen Stämme selbst darüber so gut wie nichts schriftlich festgehalten. Erst um 200 nach Christus gab es die ersten germanischen Aufzeichnungen in Runenform (Runen waren germanische Schriftzeichen). In vielen Fällen müssen wir uns deshalb auf römische Autoren wie Julius Caesar und Tacitus verlassen. Diese schreiben, dass die Germanen in kleinen Siedlungen gelebt haben, die ungefähr 200 Menschen umfasst haben sollen.
Die meisten Germanen lebten in langen fensterlosen Holzhäusern, in denen die gesamte Familie inklusive Knechten und Sklaven untergebracht waren. Auch die Tiere wurden im selben Haus gehalten - nur eine dünne Wand trennte sie von den Menschen. Die Germanen waren hauptsächlich Bauern, die sich durch Getreideanbau und Viehzucht selbst versorgten. Zur Jagd gingen sie sehr selten. Neben den Bauern waren auch viele Handwerker wie zum Beispiel Schmiede, Töpfer und Tischler unter den Stammesmitgliedern. Im Gegensatz zu anderen "barbarischen Völkern" war bei den Germanen die Einehe verbreitet. Das heißt, dass jeder Mann nur eine Frau und umgekehrt jede Frau nur einen Mann heiraten durfte. Uns scheint das heute ganz normal, aber bei anderen Völkern war die Vielehe damals durchaus üblich.
Innerhalb eines germanischen Stammes unterschied man Freie, Halbfreie (Knechte) und Sklaven beziehungsweise Kriegsgefangene. Standen wichtige Entscheidungen an, fanden sich alle freien und kriegstauglichen Männer des Stammes zusammen, um gemeinsam eine Entscheidung oder auch ein Urteil zu fällen. Diese Versammlung nannte man Volksthing. Der Volksthing wählte das Stammesoberhaupt und konnte es, wenn nötig, auch wieder absetzen. Der Thing war sehr wichtig für die germanischen Stämme. Er fand meist an geheiligten Stätten statt und es mussten sehr strenge Regeln befolgt werden. Wer das nicht tat, wurde von den Priestern hart bestraft.
Im Mittelpunkt der germanischen Gesellschaft stand aber die Familie. Das männliche Familienoberhaupt hatte die Aufgabe, seine Familie mitsamt seiner Knechte und Sklaven jederzeit zu beschützen. Im Gegenzug war jedes Mitglied dazu verpflichtet, stets für seine Familie einzustehen. Unter der Sippe verstand man bei den Germanen alle Stammesmitglieder, die miteinander blutsverwandt waren. Auch die Sippenmitglieder mussten zusammenhalten, wenn ein anderes Mitglied angegriffen wurde.


Quellen:
https://www.planet-wissen.de/kultur/voel…anen/index.html
https://www.helles-koepfchen.de/wissen/g…e-germanen.html

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Montag, 6. Dezember 2021, 08:56

Das Haus
Das Haus stellte das wichtigste Element rechtlicher und sozialer Ordnungdar. Es galt als besonderer Friedensbezirk. Niemand durfte ohne Erlaubnis des Hausherrn die Schwelle von dessen Haus übertreten. Verletzte jemand diesen Hausfrieden, beging er also Hausfriedensbruch, drohten ihm hohe Strafen. Jedes Haus hatte einen Hausherrn. Seine Frau, seine Kinder, solange diese noch keinen eigenen Hausstand gegründet hatten (also gegebenenfalls auch über die Volljährigkeitsgrenze hinaus), und das Gesinde unterstanden der hausherrlichen Herrschaftsgewalt, der Munt.
Der Hausherr hatte eine weitgehende Verfügungsgewalt über die Bewohner seines Hauses. Er konnte verlangen, dass sie ihn in häuslichen Dingen und in Notfällen bei der Fehde unterstützten, und sein Strafrecht ging bis zur Tötung. Dafür war der Hausherr verpflichtet, den Personen, die in seiner Munt lebten, Schutz und Schirm gegen jede Bedrohung zu gewähren und sie mit Nahrung, Kleidung und Wohnmöglichkeit zu versehen. Da Untergebene des Hausherrn keine Rechtspersonen waren, vertrat der Hausherr seine Abhängigen nach außen vor Gericht und bei Rechtsgeschäften, und er haftete für Schäden, die sie außerhalb des Hauses gegen Dritte anrichteten, nicht sie selbst.

Sippen
In historischer Zeit, der Zeit schriftlicher Überlieferung von Ereignissen, verharrten die Germanen bereits längst nicht mehr auf der Kulturstufe eines „Jäger- und Sammlervolkes“. Ausgehend von ihrem ursprünglichen Siedlungsgebieten hatten sie sich bis zum Rhein und in augusteischer Zeit bis zur Donau ausgebreitet. Sie waren bereits seßhaft, betrieben Viehzucht und Ackerbau, und waren hoch organisiert in Sippen und Volksstämmen.
Herrschaft und Schutz waren untrennbar miteinander verbunden: indem jemand seine Abhängigen schützte, erwies er sich als ihr Herr. Dieser Zusammenhang war für das ganze Mittelalter grundlegend. Die Sippe war eine Gruppe von Freien, die durch Abstammung oder Schwägerschaft miteinander verwandt waren. Ihr Inhalt bestand vor allem darin, dass ihre Mitglieder sich bei Fehde und Blutrache gegenseitig unterstützten.
Jeder musste einer Sippe angehören, wenn er nicht nahezu recht- und schutzlos sein wollte. Im Unterschied zum Haus stellte die Sippe aber einen viel loseren Zusammenhang dar und hatte keine feste Begrenzung. Ihre Struktur war nicht von herrschaftlicher Über- und Unterordnung bestimmt, sondern sie bildete eine genossenschaftliche Verbindung Gleichgestellter, und somit besaß sie keine handlungsfähige Spitze.

Stämme
Über die Sippen wölbte sich der Stamm. Die Stämme waren noch unvollkommene Einheiten, in denen viele Aufgaben den Sippen oder anderen Teilverbänden zur Selbstregelung und Selbstverwaltung überlassen worden waren. Da die Germanen sich gesellschaftliche Zusammenhänge noch nicht als abstrakte Beziehung und Institution vorstellen konnten, fassten sie auch den Stamm als eine Abstammungsgemeinschaft auf, vergleichbar einer großen Sippe. Der Stamm war eine Friedens- und Rechtsgemeinschaft. Alles Recht war auf ihn bezogen und band nur gegenüber Stammesgenossen. Fremde standen ursprünglich außerhalb der Rechtsordnung. Ihnen konnte aber Gastrecht gewährt werden.
Die Sippe unterschied sich nach dem engeren Familienverband und weiteren Familienverband. Die Sippe war Friedens- und Schutzgemeinschaft, Rechtsverband und Kultgemeinschaft. Die Aufnahme erfolgte bei Neugeborenen durch den Hausherren, daneben durch die Geschlechtsleite - der Ausschluss durch die Sippe oder durch Lossagen des Einzelnen.
Gastfreundschaft
Wurde sie gewährt, gehörte dazu die Schüssel mit Wasser und das Handtuch, der Platz am Feuer, das mit Bier gefüllte Trinkhorn, der Braten vom Spieß, wenn nötig, neue Kleidung. Die Feinde des Gastes waren in dem Moment, da er die Schwelle übertrat, auch die Feinde des Gastgebers. Wenn der Gast zum Abschied einen Wunsch äußert, ist es selbstverständlich, daß dieser Wunsch erfüllt wird. Andererseits scheut sich der Gastgeber nicht, eine Gegengabe zu verlangen. Über Geschenke freut man sich, ohne daß man sich deshalb irgendwie verpflichtet fühlt. Dies wurde nicht über Gebühr beansprucht. Was die Dauer des Aufenthaltes betraf, so handelte man nach dem alten Sprichwort, wonach Fische und Gäste nach drei Tagen anfangen zu stinken.

Gaue
In Anlehnung an die bei den Kelten vorgefundene politische Ordnung unterschieden römische Beobachter auch bei den Germanen zwischen civitas, d. h. politisch selbständigen Völkerschaften, geleitet entweder von mehreren Gaufürsten oder einem König und pagus, d.h. regionalen Untergliederungen oder Dorfgemeinschaften innerhalb der Gaue.


Quellen:
http://www.monarchieliga.de/index.php?ti…ng_der_Germanen
Fischer-Fabian, S.: Die Ersten Deutschen – Über das rätselhafte Volk der Germanen; Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Bergisch-Gladbach, 2003

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Montag, 6. Dezember 2021, 09:00

Ständische Gliederung
Nach Tacitus ward das Volk in Stände gegliedert, d.h. die Sippen hatten eine weitere Differenzierung herausgebildet. Auch die Existenz eines Adels war ihm bekannt. Die Stände waren Freie oder Knechte. Diese dienten als Haus- und Hofgesinde oder lebten als angesiedelte Knechte. Knecht wurde man durch Kriegsgefangenschaft, Selbstverknechtung oder unfreie Geburt. Ferner wurden Minderfreie, d.h. in Freiheit entlassene Knechte, und Angehörige stammesverwandter Völkerschaften, die sich fremder Schutzherrschaft unterstellt hatten, beobachtet. Im Hause übte der Hausherr die Hausgewalt über alle in der Hausgemeinschaft Lebenden aus. Diese Gewalt gegenüber Familienangehörigen war aber durch Sitte und Sippe beschränkt und bot einen wirksamen Schutz vor Willkür.
Als weitere gesellschaftliche Ordnungsform existierten die Gefolgschaften. Von der Masse der einfachen Freien hoben sich einige wenige als adlig ab. Dabei gab es keinen abgeschlossenen Adelsstand mit bestimmten Rechten, der sich klar gegen die einfachen Freien abgrenzen ließe. Wenn man trotzdem von einem Adel bei den Germanen spricht, sind jene gemeint, die sich durch ihre Macht und ihr Ansehen faktisch als adlig erwiesen. Diese Macht beruhte darauf, dass sie wesentlich reicher waren und sich eine Gefolgschaft hielten. Die Gefolgsleute waren meist junge Männer, die freiwillig unter die Munt eines Herrn traten, jedoch im Unterschied zu den Hausgenossen als Freie galten. Zwischen dem Herrn und seinen Mannen bestand ein gegenseitiges Treueverhältnis: der Mann verpflichtete sich seinem Herrn gegenüber zu Rat und Hilfe, dieser gelobte dem Mann Schutz und Unterhalt.
In der Regel lebten die Gefolgsleute auf dem Hof ihres Herrn und besaßen keine Eigenwirtschaft. Es gab aber auch Gefolgsleute, die auf eigenen Höfen wohnten und nur bei besonderem Anlass zum Hausgefolge stießen. Im Unterschied zu den übrigen Freien arbeiteten die Gefolgsleute ebenso wenig wie ihre Herren mit eigener Hand, sondern widmeten sich vorwiegend dem Kampf und Krieg.
Der Unterhalt der Gefolgschaft wurde meist durch kriegerische Beutezüge organisiert sowie durch die Überschüsse gesichert, welche der mit Unfreien bewirtschaftete Grundbesitz des Herrn abwarf.Unter den Germanen herrschte also keineswegs völlige Gleichheit, sondern schon zu dem Zeitpunkt, an dem die Gesellschaftsordnung der Germanen für uns zum ersten Mal in Quellen erkennbar wird, gab es eine deutliche soziale Schichtung in Adel, Freie und Unfreie. Der Adel bildete dabei eine nur kleine Elite.
Das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Freien und Unfreien ist umstritten. Die männlichen Freien und Adligen waren das Volk im politischen und rechtlichen Sinne. Dies war der Inhalt der Unterscheidung von Freien und Unfreien. Über Besitz und wirtschaftliche Tätigkeit sagte sie nichts aus. Die Unfreien rekrutierten sich wahrscheinlich zum größten Teil aus Menschen, die im Krieg gefangengenommen oder unterworfen worden waren, sowie aus deren Nachkommen.

Als Junggeselle gilt man bei den Germanen nichts.

Die Germanen waren keine Kriegerkaste, sie waren vor allem Bauern. Sie duldeten keine Tyrannen, Führer nur im Krieg.

Die jungen Männer schlossen sich gerne dem Gefolge eines Königs, Fürsten oder eines anderen einflussreichen Mannes an. Sie erwarteten, von ihrem Gefolgsherrn mit einem Pferd und einer Lanze ausgestattet zu werden. Als Sold galten der tägliche Umtrunk und bei Gelagen reichlichen (aber einfachen) Speisen. Im Kampf war es für einen Gefolgsherrn eine Schande, sich an Tapferkeit übertreffen zu lassen. Für die Gefolgschaft eine Schande, es ihrem Gefolgsherrn an Tapferkeit nicht gleichzutun. Die größte Schande war es, ohne den Gefolgsherrn aus der Schlacht zurückzukehren.


Quellen:
http://www.monarchieliga.de/index.php?ti…ng_der_Germanen
Fischer-Fabian, S.: Die Ersten Deutschen – Über das rätselhafte Volk der Germanen; Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Bergisch-Gladbach, 2003

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Montag, 6. Dezember 2021, 14:26

Die gesellschaftliche Stellung der Frau



Kindheit der germanischen Mädchen
Die Mädchen wuchsen auf dem elterlichen Hof auf, zusammen mit den Kindern der Sklaven, da wurde kein Unterschied gemacht. Sie spielten mit Puppen, Puppentöpfen, Puppentellern, Rasseln, Klappern usw. Bald wurden sie mit Handreichungen und Arbeiten beschäftigt, wie sie eben auf einem Bauernhof anfielen.

Die Frauen und Mädchen fertigten Schuhe aus Rinderhäuten, webten Kleider, Decken und Wäsche, formten das Tongeschirr, sorgten für die Vorratshaltung, bereiteten den Met, kochten und buken und brauten Bier. An den Gelagen allerdings durften sie nicht teilnehmen. Nur jungen Mädchen wurde es hin und wieder gestattet, den Recken die bis zum Rand gefüllten Trinkhörner zu reichen.

Im Sommer hüteten Jungen wie Mädchen das Vieh in den Auwäldern, im Winter verspannen die Mädchen den Flachs und die Schafwolle zu den dünnen Fäden, aus denen die Stoffe gewebt wurden. Dabei wurden Lieder gesungen, gegenseitig Gruselgeschichten erzählt, Märchen, Sagen, von den Heldentaten der Ahnen berichtet und über die Vorzüge und Nachteile der heiratsfähigen Männer gesprochen.

Da die Kinder zusammen mit den Erwachsenen auf der großen Bank längs der Feuerstätte schliefen und durch keine Wand von ihnen getrennt waren, gab es vermutlich kaum sexuelle Probleme. Die Mädchen badeten auch zusammen mit den jungen Männern in den Flüssen und machten laut Cäsar aus den Verschiedenheiten des Geschlechts kein Geheimnis.


Heirat bei den Germanen
Junge Leute verliebten sich ineinander wie zu allen Zeiten. Doch dies hatte keinen Einfluß auf die Wahl des Partners, manchmal hatten sich die zukünftigen Eheleute vorher noch nicht einmal gesehen. Die Eltern / Die Sippe bestimmten, wer wen heiratete. Dies galt sowohl für Frauen wie für Männer. Allerdings hatten die jungen Frauen /Männer auch ein Widerspruchsrecht gegen den von den Eltern / Sippe ausgewählten Partner. Und in Verträgen wurde genau festgelegt, wie hoch der Brautpreis war. Die Zahlung erfolgte in Form von Kühen. Im Laufe der Zeit erhielt die „Kaufsumme“ den Charakter eines Geschenkes und konnte aus Rindern, Pferden Waffen oder Hausrat bestehen. Oft wurde ein Teil dieses Geschenkes dem jungen Paar mitgegeben zusammen mit der Aussteuer der Braut.
Brautraub
Es war auch möglich, die Braut zu entführen und sie so in die Ehe zu führen, wenn es auf andere Weise nicht möglich war. Doch damit wurden alle Brücken zur Familie abgebrochen, weswegen diese Art der Eheschließung selten gewesen sein dürfte.
Ausserdem brachte diese Art der 'Heirat' nicht nur die Konsequenz mit sich, dass eben alle Verbindungen zur Familie abgerochen wurde, sondern es konnte auch blutige Fehden zwischen einzelnen Familien, Dörfern oder gar ganzen Gauen nach sich ziehen.
Angemessenes Verhalten außerhalb der Ehe
Liebe zwischen alten wie jungen Leuten wurde in der Germanischen Gesellschaft nicht öffentlich ausgelebt, es sei denn, man war bereits verheiratet. Dies gilt ebenso für Umarmungen und Küsse in der Öffentlichkeit, welche die Ehre in Frage stellen konnten und allgemein verpöhnt waren. Zwischen verheirateten Paaren waren solche Zeichen der Zuneigung hingegen geduldet.

Auch unter Verlobten wurde erwartet, daß sie mit Sex und körperlicher Nähe bis zur Hochzeitsnacht warteten. Innerhalb der Hütten wurde keinerlei Geheimnis aus der Sexualität gemacht. Dass Erwachsene auf diese Weise das Lager miteinander teilten, zählte auch für die im Wohnbereich schlafenden Kinder zur Normalität.


Geburt / frühe Kindheit bei den Germanen
Die germanische Frau war praktisch durchgehend schwanger, solange sie fruchtbar war. Nach Schätzungen ereilte jede dritte germanische Mutter irgendwann der Tod im Kindbett. Empfängnisverhütung war verpönt, aber wohl bekannt. Ebenso bekannt, aber verpönt waren Praktiken, Fehlgeburten auf künstlichem Wege herbeizuführen.

Es kann davon ausgegangen werden, daß von drei Neugeborenen eines schon als Säugling starb, ein zweites als Kind und nur jedes dritte die Chance hatte, zum Erwachsenen heranzuwachsen und eine eigene Familie zu gründen. Kinder, die unerwünscht waren, wurden ausgesetzt. Ob ein Kind erwünscht war oder nicht, entschied der Vater. Das traf nicht nur missgebildete oder schwache Kinder, sondern vor allem auch die neugeborenen Mädchen, wenn schon ein Mädchen in der Familie vorhanden war oder die Frau nur Mädchen und nicht die erwarteten Jungen geboren hatte.

Neugeborene Kinder wurden vor dem Vater auf den Boden gelegt. Erst wenn er das Kind vom Boden aufgenommen hatte, war es vor einer Aussetzung sicher. Aufhebung war gleichbedeutend mit Anerkennung. Bei manchen Stämmen trat dieser Zeitpunkt erst ein nach Empfang der ersten Nahrung.

Mit der Namensgebung flößte der Vater dem Kinde sozusagen die Seele ein, von diesem Zeitpunkt an war es ein Mitglied der Familie. Was an Kraft, Mut, Begeisterung, Wehrhaftigkeit und Glück in dem Namen steckte, das sollte in das neue Wesen eingehen.


Die Stellung der Frau bei den Germanen
Frauen besaßen weder Sitz noch Stimme im Thing, der Volksversammlung, sie durften sich den Ehepartner nicht selbst wählen, sie waren nicht erbberechtigt, sie mussten sich dem Spruch des Mannes beugen, ob die von ihr geborenen Kinder aufgezogen oder ausgesetzt wurden. Die Frau konnte durch einen einseitigen Willensakt ihres Mannes verstoßen werden. Als Grund genügte eine „schimpfliche Verfehlung“, dessen Definierung dem Mann überlassen war. Ließ sie sich mit einem anderen Mann ein, wurde sie automatisch ehrlos. Der Mann dagegen durfte sich außerehelich sexuell betätigen.

Auch wenn dies das geltende Recht war, so waren die germanischen Frauen kaum so unterdrückt, wie es bei dieser Aufzählung erscheint. Tatsächlich waren die germanischen Frauen geachtet, selbständig und sogar eigenmächtig. Sie war die Herrin über das Haus, den Hof und das Gesinde (Mägde und Sklaven) und hatte hier das Sagen. Der Mann vertrat sie in den öffentlichen Dingen des Lebens, dort hatte sie kein Mitspracherecht.


Quelle:
Fischer-Fabian, S.: Die Ersten Deutschen – Über das rätselhafte Volk der Germanen; Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Bergisch-Gladbach, 2003

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Montag, 6. Dezember 2021, 14:29

Sklaverei bei den Germanen
Man vermied es, mehr aus praktischen Gründen als aus Skrupel, gefangene Landsleute in Haus und Hof zu beschäftigen, da sie zu widerspenstig waren, um gute Arbeitskräfte abzugeben. Gallier bildeten das Gros der Unfreien, aber auch Angehörige slawischer Völker und Gefangene, die man unter den römischen Legionären machte. Für römische Gefangene versuchte man Lösegelder zu kassieren, das umso höher war, je vornehmer der Gefangene.


Quelle:
Fischer-Fabian, S.: Die Ersten Deutschen – Über das rätselhafte Volk der Germanen; Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Bergisch-Gladbach, 2003

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Montag, 6. Dezember 2021, 14:32

Rechtsprechung bei den Germanen


Streit und Schlichtung
Räubereien waren nichts Entehrendes, sofern sie außerhalb der Grenzen des eigenen Stammes unternommen wurden. Es gab keine mehrere Stämme überspannende Rechts- und Friedensgemeinschaft. Zwischen den Stämmen herrschte gewissermaßen ungeregelter Naturzustand. Innerhalb eines Stammes versuchte man dagegen, Missetaten nicht ungesühnt zu lassen. Die Unfreien unterlagen der Strafgewalt ihres Hausherrn, die sich vor allem in körperlichen Züchtigungen ausdrückte, einem Kennzeichen der Unfreiheit. Die Mitglieder einer Sippe waren verpflichtet, untereinander Frieden zu halten. Kam es trotzdem zu einem Rechtsstreit zwischen Sippengenossen, so schlichtete die Sippe selbst. Wenn ein Sippenfremder einen Sippengenossen in seinem Recht verletzte, so galt dies als Schädigung des Sippenheils.
Um dieses wiederherzustellen, ging dann die verletzte Sippe gegen den Täter oder auch eine andere Person aus dessen Sippe vor. Die Stammesgemeinschaft griff ursprünglich nur bei solchen Delikten strafend ein, die den Stamm als Ganzes berührten, nämlich Delikte gegen Religion und Kult und im Heer, z.B. Verrat und Desertion. Der Täter wurde zum Tode verurteilt oder er verfiel, falls er flüchtig war, der Acht: auf Beschluss des Things stieß die Sippe us ihrer Schutzgemeinschaft aus, sodass er recht- und friedlos wurde, ein einsamer, heimatloser Waldgänger, der von jedermann erschlagen werden durfte und musste.
Sein Leichnam blieb unbegraben den Vögeln zum Fraße liegen - er war „vogelfrei“. In den meisten Rechtskonflikten war jedoch das Mittel, um sie auszutragen, die Rache durch die Sippe. Das hatte ständig Fehden der Sippen gegeneinander zur Folge, eine schier endlose Kette von Totschlag, Raub, Brand und Verwüstung. Ein Totschlag zog leicht zehn weitere nach sich. Das heißt nicht, dass die Germanen das Recht verachtet hätten, sondern in der Fehde übten die Sippen in legitimer Weise Gewalt aus.
Da es eben noch keinen Staat gab, der ein Monopol legitimer Gewaltanwendung hätte haben können, war die rechtliche Selbsthilfe der Sippen die logische Folge. Im Laufe der Jahrhunderte bemühte sich die Gemeinschaft dann verstärkt, die dauernde Fehdeführung der Sippen einzuschränken, indem sie darauf drang, auf die Rache zu verzichten und statt dessen eine Buße-Zahlung als friedlichen Ausgleich anzunehmen.
Falls die beiden streitenden Parteien sich hierüber nicht zu einigen vermochten, konnten sie vor dem Thing des betreffenden Gaues verhandeln. Dabei tagten die freien Männer eines Gaues unter Vorsitz eines Adligen als Gericht. Aber niemand war gezwungen, vor Gericht zu gehen, und vollstrecken musste der Kläger das Urteil bei Bußen selber, wodurch das Verfahren oft wieder in gewaltsame Auseinandersetzung umschlug.


Quelle:
http://www.monarchieliga.de/index.php?ti…ng_der_Germanen